Eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle hat sich zur Antragstellung beim Fonds Sexueller Missbrauch fortbilden lassen. Somit ist sie nun kompetente Ansprechpartnerin um Betroffene zu unterstützen.
Der seit 2013 bestehende Fonds Sexueller Missbrauch ist Teil des Ergänzenden Hilfesystems und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert. Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend haben dadurch die Möglichkeit, Sachleistungen bezahlt zu bekommen. Solche Sachleistungen stellen bspw. (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen, Fahrtkosten oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dar.
Um solche Leistungen bewilligt zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. In diesem ist zu begründen, weshalb die beantragten Leistungen die Folgen der Gewalt mindern können. Es kann vorkommen, dass bei der Beantragung schlimme Erinnerungen oder Gefühle aufkommen, mit denen Betroffene manchmal nicht allein sein wollen.
Die Unterstützung einer Fachberatungsstelle kann also hilfreich sein, um organisatorische Fragen zu klären oder psychosoziale Unterstützung zu erhalten. Auf der Homepage des Fonds finden Sie weitere Informationen sowie die Antragsformulare: https://www.fonds-missbrauch.de/