Mit dem neuen Sexualstrafrecht, welches im Herbst 2017 in Kraft triff, gibt es eine entscheidende Veränderung: denn dann ist bereits ein „Nein“ von Seiten des Opfers bei sexuellen Übergriffen strafbar.
Ich bin voller Kraft
Mit dem neuen Sexualstrafrecht, welches im Herbst 2017 in Kraft triff, gibt es eine entscheidende Veränderung: denn dann ist bereits ein „Nein“ von Seiten des Opfers bei sexuellen Übergriffen strafbar.